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Der Kohleausstieg


Bewertung der instrumentendebatte aus juristischer und rechtspolitischer Sicht

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Der Kohleausstieg

Der Kohleausstieg

Jul 10, 2017 | Allgemein |

In der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift EnWZ erschien ein Beitrag von Prof. Dr. Michael Rodi zu den rechtlichen und rechtspolitischen Aspekten eines Ausstiegs aus der Kohleverstromung. Insbesondere wird darauf, dass der Kohleausstieg rechtlich möglich ist und genügend Instrumente zur Umsetzung eines entsprechenden politischen Willens zur Verfügung stehen.

Der Beitrag zeichnet die Debatte über einen beschleunigten Ausstieg aus dem Einsatz von Kohlekraftwerken zur Stromerzeugung nach und systematisiert die Fülle der vorgeschlagenen Instrumente. Diese werden sodann aus rechtlicher und rechtspolitischer Perspektive analysiert. Für den „Einstieg in den Ausstieg“ bieten sich zunächst ein Verbot oder eine restriktive klimapolitisch ausgerichtete Regulierung neuer Genehmigungen für Kohlekraftwerke an. Weiter spricht vieles dafür, die gegenwärtige Diskussion für eine ohnehin überfällige Reform des Energiesteuerrechts zu nutzen. Auf dieser Grundlage könnte über die weiteren Schritte eines Kohleausstiegs in einem breiteren Diskurs nachgedacht werden, der die vielfältigen auch sozialen Aspekte der Konversion umfassen müsste.

Nach den Klimaschutzzielen der Bundesregierung ebenso wie der Europäischen Union muss der Kohleausstieg kommen. Einzige Alternative auf dem Weg in ein überwiegend kohlestofffreies Wirtschaftssystem wäre der Verbund von Kohleverfeuerung und Speicherung des freigewordenen Kohlendioxids (CCS). Klammert man diese im Moment noch fragliche und unsichere Option aus, stellen sich folgende Fragen: Wann und in welchem Tempo muss das „Phasing-out“ stattfinden? Reicht dazu das bestehende politische und rechtliche Instrumentarium oder müssen neue ausstiegsorientierte Instrumente entwickelt und implementiert werden? Darüber wird im Moment breit diskutiert und die Vielfalt der vorgeschlagenen Ansatzpunkte und Mechanismen ist geradezu erschlagend.

Der vorliegende Beitrag möchte diese Diskussion nachzeichnen und systematisieren. Auf dieser Grundlage soll eine rechtliche und rechtspolitische Bewertung vorgenommen werden. Dabei ist absehbar, dass die rechtliche Bewertung nicht immer zu eindeutigen Aussagen im Sinne von rechtlicher Zulässigkeit oder Unzulässigkeit kommen kann, sondern auch rechtliche Risiken aufzeigen wird, die sich endgültig erst nach der gerichtlichen Bewertung einmal implementierter Maßnahmen feststellen lassen würden. Deshalb soll hier auch eine rechtspolitische Bewertung vorgenommen werden, die neben Fragen nach der Rechtmäßigkeit und rechtlichen Risiken auch ökonomische Aspekte (v.a. Effizienzkriterien) sowie rechtspolitische Fragen im Sinne etwa politischer Realisierungschancen, Administrierbarkeit, Verkomplizierung der Rechtsordnung stellen möchte.

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